Verkehrszivilrecht
Im Jahr 2019 sind 2.685.661 Verkehrsunfälle in Deutschland erfasst worden, davon 300.143 mit Personenschaden (Quelle: Statistisches Bundesamt). An erster Stelle steht meist die Frage, wer den Unfall verursacht hat und wer für die Schäden haftet – die Haftung dem Grunde nach. Von mindest gleicher Bedeutung ist die Frage, welcher Schaden zu ersetzen ist – die Haftung der Höhe nach. Als Unfallbeteiligter ohne anwaltlichen Rat mit der Gegenseite über den Schaden zu verhandeln, birgt die Gefahr, seinen Schaden nicht sachgerecht erstattet zu bekommen und somit auf einem meist nicht geringen Teil des Schadens sitzen zu bleiben. Verlassen Sie sich daher nicht auf Versprechen des gegnerischen Versicherers, auch wenn die Haftung des Unfallgegners „eindeutig ist“. Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen, nutzen Sie hierzu gerne nachfolgendes Kontaktformular.