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Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht
Im Jahr 2019 sind 2.685.661 Verkehrsunfälle in Deutschland erfasst worden, davon 300.143 mit Personenschaden (Quelle: Statistisches Bundesamt). An erster Stelle steht meist die Frage, wer den Unfall verursacht hat und wer für die Schäden haftet – die Haftung dem Grunde nach. Von mindest gleicher Bedeutung ist die Frage, welcher Schaden zu ersetzen ist – die Haftung der Höhe nach. Als Unfallbeteiligter  ohne anwaltlichen Rat mit der Gegenseite über den Schaden zu verhandeln, birgt die Gefahr, seinen Schaden nicht sachgerecht erstattet zu bekommen und somit auf einem meist nicht geringen Teil des Schadens sitzen zu bleiben. Verlassen Sie sich daher nicht auf Versprechen des gegnerischen Versicherers, auch wenn die Haftung des Unfallgegners „eindeutig ist“. Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen, nutzen Sie hierzu gerne nachfolgendes Kontaktformular.
Bußgeldverfahren / Strafverfahren
Sie haben einen Anhörungsbogen, Vernehmungsbogen, Bußgeldbescheid, eine Vorladung zur Vernehmung, bereits einen Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift erhalten? Dann ist zügiges Handeln geboten. Riskieren Sie keinen Rechtsverlust durch unnötigen Zeitverlust. Zögern Sie nicht und holen Sie umgehend anwaltlichen Rat ein, in einem ersten Telefonat schätzen wir die Lage ein. Ihre Unterlagen können Sie über nachfolgendes Formular zur Prüfung einreichen.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass wenn Sie von Ermittlungspersonen als Betroffene*r oder Beschuldigte*r befragt werden, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und vor jeder Aussage einen Verteidiger konsultieren. Vermeiden Sie Nachteile durch unbedachte Äusserungen gegenüber den Ermittlungsbehörden.

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