Die Vielschichtigkeit des Arbeitsrechts zeigt sich allein bei einem Blick in einen Arbeitsvertrag. Weitere Gestaltung findet das Arbeitsverhältnis bei Anwendbarkeit von Tarifverträgen. Welche konkrete Regelung für das Arbeitsverhältnis gilt, ist entscheidend für die Durchführung und regelmäßig auch im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses von erheblicher Bedeutung, dessen Inhalt konkret zu bestimmen und rechtswirksam auszugestalten. Dies gilt auch für Änderungen während des Arbeitsverhältnisses. Klare vertragliche Regelungen und die offene Kommunikation der Vertragsinhalte und ihrer Bedeutung sind die Grundlagen für ein von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägtes Arbeitsverhältnis. Wir gestalten nach den individuellen Anforderungen Arbeitsverträge für Arbeitgeber, prüfen Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Vertragsschluss, während und für den Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wir beraten und vertreten Sie vorgerichtlich und im Gerichtsprozess vor den Arbeitsgerichten.